Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten

und deren Teilen und für Kostenvoranschläge

1. Geltung

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in allen

Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern).

1.2 Entgegenstehend abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht

Vertragsinhalt, auch wenn wir einen Vertrag durchführen, ohne solchen Bedingungen

ausdrücklich widersprochen zu haben.

2. Vertragsanbahnung und – abschluss, Mitwirkung des Kunden

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Mit seiner Bestellung bietet uns der Kunde an, einen Vertrag abzuschließen. Nutzt unser

Kunde dafür einen elektronischen Weg, handelt es sich stets um Kundenangebote. Wir geben

mit unseren Preis- und Leistungsverzeichnissen keine Angebote ab.

2.3 Wir sind berechtigt, Vertragsangebote unserer Kunden binnen 2 Tagen nach Eingang bei

uns anzunehmen. Die Annahme können wir schriftlich oder dadurch erklären, dass wir die von

uns erbetene Leistung erbringen. Erst mit unserer Annahme kommt der Vertrag zwischen dem

Kunden und uns zustande.

2.4. Tritt der Kunde nach Erteilung eines Auftrages von diesem zurück, so hat dies schriftlich

zu geschehen. Es gilt als vereinbart, dass wir eine Kostenpauschale iHv. 33 % des

Auftragswertes geltend machen. Dies deckt alle organisatorischen Aufwendungen,

Materiallieferungen und entgangenen Gewinn.

2.4 Nach Vertragsabschluss führen wir die Aufträge unserer Kunden mit den uns vom Kunden

überlassenen Daten und Informationen aus. Befindet sich die zu reparierende Sache nicht in

unserem Gewahrsam, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass wir die Sache zur Ausführung

der gewünschten Arbeiten rechtzeitig am Ort unserer ausführenden Werkstatt erhalten.

3. Preise, Zahlungen, Teilleistungen, Mahn- und Rücklastschriftkosten

3.1 Soweit gesetzlich für den wirksamen Vertragsschluss eine Einigung zwischen den

Vertragsparteien über die Entgeltlichkeit genügt, gelten die in unserer Preisliste am Tag des

Zugangs der Bestellung des Kunden ausgewiesenen Preise, wenn wir uns mit dem Kunden

über die Entgeltlichkeit der von uns zu erbringenden Leistungen, nicht aber über die exakte

Höhe des Preises geeinigt haben, andernfalls die vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen

sich ab Werk.

3.2 Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen, unberechtigten Verfügungen, bei einer

wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, bei Rücklastschriften,

Wechsel- und Scheckprotesten und wenn der Kunde selbst oder ein Dritter gegen ihn ein

Insolvenzverfahren beantragt, sind wir berechtigt, von unserem Kunden eine Sicherheit für

unsere Restforderung zu verlangen.

Leja & Platz GbR I Diezmannstr. 20 I 04207 Leipzig I Steuernummer: 232/158/35502

Mail: platz@werkstatt-west.de I Phone: +49 151 41656831 I IBAN: DE19 8605 5592 1090 1095 35 I BIC: WELADE8LXXX

3.3 Ziehen wir unsere Forderungen auf Wunsch des Kunden im Wege der Lastschrift ein, hat

der Kunde für jeden Fall einer Rücklastschrift neben den uns von Dritten in Rechnung

gestellten Rücklastschriftkosten den für uns mit der Bearbeitung der Rücklastschrift

verbundenen Bearbeitungsaufwand mit 5,- € zu erstatten. Unserem Kunden bleibt die

Möglichkeit des Nachweises belassen, uns sei insoweit kein oder nur ein geringerer Schaden

entstanden.

3.4 Ist der Kunde im Verzug, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen, erstattet uns der Kunde für

jede ihm gegenüber nach Verzugseintritt ausgesprochene Mahnung 5,- €. Ziff. 3.3. Satz 2 gilt

entsprechend.

4. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

4.1 Der Kunde darf gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unstreitigen oder rechtskräftig

festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unsern

Forderungen aus einem Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus

diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben.

4.2 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB gilt für den Kunden nicht.

Der Kunde kann seine uns gegenüber aus diesem Vertrag bestehenden Forderungen

unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB nicht an Dritte abtreten.

5. Leistung, Abnahme

5.1 Soweit wir eine Lieferfrist verbindlich zugesagt haben, beginnt sie mit dem Eingang aller

erforderlicher Unterlagen und Informationen des Kunden bei uns. Unser Kunde kann im Falle

des Leistungsverzugs erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene,

mindestens zweiwöchige Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos

verstrichen ist. Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn nach dem Gesetz eine Nachfrist

entbehrlich ist.

5.2 Wir leisten durch Bereitstellung des reparierten Fahrzeugs an unserem Sitz.

5.3. Der Kunde hat die von uns erbrachten mangelfreien Leistungen in unserer Betriebsstätte

abzunehmen und das Fahrzeug spätestens 3 Tage nach Erhalt der Fertigstellungsnachricht

abzuholen.

Kommt der Auftragnehmer damit in Verzug, das Fahrzeug abzuholen, hat er an uns eine

Kostenpauschale in Höhe von 10,00 €, brutto, kalendertäglich zu zahlen. Unserem Kunden ist

es unbenommen nachzuweisen, uns sei durch die verspätete Abholung des Fahrzeugs kein

oder nur ein geringerer Schaden entstanden.

6. Gewährleistung

6.1 Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl

Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gegenüber allen Kunden sind wir

berechtigt, die Art der von unserem Kunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn

sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne

erhebliche Nachteile bleibt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung

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(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Recht des

Kunden, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Schadenersatz bzw.

Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen für

Schadenersatzansprüche des Kunden gemäß Ziff. 7.

6.2 Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder -beseitigung, ohne hierzu

verpflichtet zu sein und hat der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht Mängel

gerügt, so hat der Kunde die uns hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.

6.3 Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung für von uns erbrachte

Werkleistungen beträgt ein Jahr.

7. Haftung, Schadenpauschalierung

In Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten wir Schadensersatz und Ersatz

vergeblicher Aufwendungen nach folgenden Regeln:

7.1 Wir haften auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2 Bei Fehlen einer Beschaffenheit für deren Vorhandensein wie eine Garantie übernommen

oder die wir dem Kunden zugesichert haben, haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren

typischen Schadens, der durch die Garantie bzw. die Zusicherung verhindert werden sollte,

soweit das Fehlen der garantierten/zugesicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf

Vorsatz/grober Fahrlässigkeit beruht.

7.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach

Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dieses

gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmerkunden haften wir bei leicht fahrlässiger

Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Weitergehende Ansprüche gegen uns

oder unsere Beauftragten, insbesondere auch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz,

gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

7.4 Sämtliche der in diesen AGB vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht

für Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und bei uns zurechenbaren

Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und im Falle einer

Haftung gemäß Ziffer 7.1. Andere gesetzliche Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben

ebenso unberührt.

7.5 Führen wir unsere Werkleistungen aus Gründen nicht aus, die der Kunde zu vertreten hat,

so hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Preises oder in

Ermangelung eines solchen iHv. 25 % des ortsüblichen und angemessenen Preises zu zahlen.

Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, uns sei kein oder nur ein geringerer Schaden

entstanden. Ist uns ein höherer Schaden entstanden, sind wir die an die Schadenpauschale

nicht gebunden.

8. Pfandrecht, Sonstiges

8.1 Wegen unserer Forderung aus dem uns erteilten Auftrag steht uns ein vertragliches

Pfandrecht an den Sachen zu, die aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangt sind. Das

vertragliche Pfandrecht dürfen wir auch wegen solcher Forderungen geltend machen, die

frühere, von uns erbrachte Leistungen betreffen, soweit diese Leistungen mit dem

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Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der mit dem

Kunden bestehenden Geschäftsbeziehung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese

Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und der Auftragsgegenstand dem

Kunden gehört.

8.2 Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen

Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist

Gerichtsstand unser Sitz.

8.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des CISG.

8.4. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein,

berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln

nicht.

9. Lagerung / Entsorgung Räder

9.1. Eingelagerte Räder sind zum Zeitwert versichert.

9.2. Wird ein Lagerzeitraum von 2 Jahren ohne Rückmeldung des Kunden überschritten

behalten wir uns das Recht vor diese zu entsorgen.

Leipzig, den 15.08.2015

Peter Leja, Carlo Platz