Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten
und deren Teilen und für Kostenvoranschläge
1. Geltung
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in allen
Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern).
1.2 Entgegenstehend abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn wir einen Vertrag durchführen, ohne solchen Bedingungen
ausdrücklich widersprochen zu haben.
2. Vertragsanbahnung und – abschluss, Mitwirkung des Kunden
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Mit seiner Bestellung bietet uns der Kunde an, einen Vertrag abzuschließen. Nutzt unser
Kunde dafür einen elektronischen Weg, handelt es sich stets um Kundenangebote. Wir geben
mit unseren Preis- und Leistungsverzeichnissen keine Angebote ab.
2.3 Wir sind berechtigt, Vertragsangebote unserer Kunden binnen 2 Tagen nach Eingang bei
uns anzunehmen. Die Annahme können wir schriftlich oder dadurch erklären, dass wir die von
uns erbetene Leistung erbringen. Erst mit unserer Annahme kommt der Vertrag zwischen dem
Kunden und uns zustande.
2.4. Tritt der Kunde nach Erteilung eines Auftrages von diesem zurück, so hat dies schriftlich
zu geschehen. Es gilt als vereinbart, dass wir eine Kostenpauschale iHv. 33 % des
Auftragswertes geltend machen. Dies deckt alle organisatorischen Aufwendungen,
Materiallieferungen und entgangenen Gewinn.
2.4 Nach Vertragsabschluss führen wir die Aufträge unserer Kunden mit den uns vom Kunden
überlassenen Daten und Informationen aus. Befindet sich die zu reparierende Sache nicht in
unserem Gewahrsam, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass wir die Sache zur Ausführung
der gewünschten Arbeiten rechtzeitig am Ort unserer ausführenden Werkstatt erhalten.
3. Preise, Zahlungen, Teilleistungen, Mahn- und Rücklastschriftkosten
3.1 Soweit gesetzlich für den wirksamen Vertragsschluss eine Einigung zwischen den
Vertragsparteien über die Entgeltlichkeit genügt, gelten die in unserer Preisliste am Tag des
Zugangs der Bestellung des Kunden ausgewiesenen Preise, wenn wir uns mit dem Kunden
über die Entgeltlichkeit der von uns zu erbringenden Leistungen, nicht aber über die exakte
Höhe des Preises geeinigt haben, andernfalls die vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen
sich ab Werk.
3.2 Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen, unberechtigten Verfügungen, bei einer
wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, bei Rücklastschriften,
Wechsel- und Scheckprotesten und wenn der Kunde selbst oder ein Dritter gegen ihn ein
Insolvenzverfahren beantragt, sind wir berechtigt, von unserem Kunden eine Sicherheit für
unsere Restforderung zu verlangen.
Leja & Platz GbR I Diezmannstr. 20 I 04207 Leipzig I Steuernummer: 232/158/35502
Mail: platz@werkstatt-west.de I Phone: +49 151 41656831 I IBAN: DE19 8605 5592 1090 1095 35 I BIC: WELADE8LXXX
3.3 Ziehen wir unsere Forderungen auf Wunsch des Kunden im Wege der Lastschrift ein, hat
der Kunde für jeden Fall einer Rücklastschrift neben den uns von Dritten in Rechnung
gestellten Rücklastschriftkosten den für uns mit der Bearbeitung der Rücklastschrift
verbundenen Bearbeitungsaufwand mit 5,- € zu erstatten. Unserem Kunden bleibt die
Möglichkeit des Nachweises belassen, uns sei insoweit kein oder nur ein geringerer Schaden
entstanden.
3.4 Ist der Kunde im Verzug, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen, erstattet uns der Kunde für
jede ihm gegenüber nach Verzugseintritt ausgesprochene Mahnung 5,- €. Ziff. 3.3. Satz 2 gilt
entsprechend.
4. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
4.1 Der Kunde darf gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unstreitigen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unsern
Forderungen aus einem Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus
diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben.
4.2 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB gilt für den Kunden nicht.
Der Kunde kann seine uns gegenüber aus diesem Vertrag bestehenden Forderungen
unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB nicht an Dritte abtreten.
5. Leistung, Abnahme
5.1 Soweit wir eine Lieferfrist verbindlich zugesagt haben, beginnt sie mit dem Eingang aller
erforderlicher Unterlagen und Informationen des Kunden bei uns. Unser Kunde kann im Falle
des Leistungsverzugs erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene,
mindestens zweiwöchige Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos
verstrichen ist. Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn nach dem Gesetz eine Nachfrist
entbehrlich ist.
5.2 Wir leisten durch Bereitstellung des reparierten Fahrzeugs an unserem Sitz.
5.3. Der Kunde hat die von uns erbrachten mangelfreien Leistungen in unserer Betriebsstätte
abzunehmen und das Fahrzeug spätestens 3 Tage nach Erhalt der Fertigstellungsnachricht
abzuholen.
Kommt der Auftragnehmer damit in Verzug, das Fahrzeug abzuholen, hat er an uns eine
Kostenpauschale in Höhe von 10,00 €, brutto, kalendertäglich zu zahlen. Unserem Kunden ist
es unbenommen nachzuweisen, uns sei durch die verspätete Abholung des Fahrzeugs kein
oder nur ein geringerer Schaden entstanden.
6. Gewährleistung
6.1 Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl
Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gegenüber allen Kunden sind wir
berechtigt, die Art der von unserem Kunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
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(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Recht des
Kunden, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Schadenersatz bzw.
Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen für
Schadenersatzansprüche des Kunden gemäß Ziff. 7.
6.2 Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder -beseitigung, ohne hierzu
verpflichtet zu sein und hat der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht Mängel
gerügt, so hat der Kunde die uns hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.
6.3 Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung für von uns erbrachte
Werkleistungen beträgt ein Jahr.
7. Haftung, Schadenpauschalierung
In Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten wir Schadensersatz und Ersatz
vergeblicher Aufwendungen nach folgenden Regeln:
7.1 Wir haften auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Bei Fehlen einer Beschaffenheit für deren Vorhandensein wie eine Garantie übernommen
oder die wir dem Kunden zugesichert haben, haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren
typischen Schadens, der durch die Garantie bzw. die Zusicherung verhindert werden sollte,
soweit das Fehlen der garantierten/zugesicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf
Vorsatz/grober Fahrlässigkeit beruht.
7.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach
Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dieses
gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmerkunden haften wir bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Weitergehende Ansprüche gegen uns
oder unsere Beauftragten, insbesondere auch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz,
gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
7.4 Sämtliche der in diesen AGB vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht
für Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und bei uns zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und im Falle einer
Haftung gemäß Ziffer 7.1. Andere gesetzliche Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben
ebenso unberührt.
7.5 Führen wir unsere Werkleistungen aus Gründen nicht aus, die der Kunde zu vertreten hat,
so hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Preises oder in
Ermangelung eines solchen iHv. 25 % des ortsüblichen und angemessenen Preises zu zahlen.
Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, uns sei kein oder nur ein geringerer Schaden
entstanden. Ist uns ein höherer Schaden entstanden, sind wir die an die Schadenpauschale
nicht gebunden.
8. Pfandrecht, Sonstiges
8.1 Wegen unserer Forderung aus dem uns erteilten Auftrag steht uns ein vertragliches
Pfandrecht an den Sachen zu, die aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangt sind. Das
vertragliche Pfandrecht dürfen wir auch wegen solcher Forderungen geltend machen, die
frühere, von uns erbrachte Leistungen betreffen, soweit diese Leistungen mit dem
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Mail: platz@werkstatt-west.de I Phone: +49 151 41656831 I IBAN: DE19 8605 5592 1090 1095 35 I BIC: WELADE8LXXX
Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der mit dem
Kunden bestehenden Geschäftsbeziehung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese
Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und der Auftragsgegenstand dem
Kunden gehört.
8.2 Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist
Gerichtsstand unser Sitz.
8.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des CISG.
8.4. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein,
berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln
nicht.
9. Lagerung / Entsorgung Räder
9.1. Eingelagerte Räder sind zum Zeitwert versichert.
9.2. Wird ein Lagerzeitraum von 2 Jahren ohne Rückmeldung des Kunden überschritten
behalten wir uns das Recht vor diese zu entsorgen.
Leipzig, den 15.08.2015
Peter Leja, Carlo Platz