Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge
Werkstatt – West, Leja & Platz GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 24.02.2025
1. Geltung
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in allen Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern).
1.2. Entgegenstehend abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir einen Vertrag durchführen, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben.
2. Vertragsanbahnung und – abschluss, Mitwirkung des Kunden
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2. Mit seiner Bestellung bietet uns der Kunde an, einen Vertrag abzuschließen. Nutzt unser Kunde dafür einen elektronischen Weg, handelt es sich stets um Kundenangebote. Wir geben mit unseren Preis- und Leistungsverzeichnissen keine Angebote ab.
2.3. Wir sind berechtigt, Vertragsangebote unserer Kunden binnen 2 Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme können wir schriftlich oder dadurch erklären, dass wir die von uns erbetene Leistung erbringen. Erst mit unserer Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und uns zustande.
2.4. Tritt der Kunde nach Erteilung eines Auftrages von diesem zurück, so hat dies schriftlich zu geschehen. Es gilt als vereinbart, dass wir eine
Kostenpauschale iHv. 33 % des Auftragswertes geltend machen. Dies deckt alle organisatorischen Aufwendungen, Materiallieferungen und entgangenen Gewinn.
Nach Vertragsabschluss führen wir die Aufträge unserer Kunden mit den uns vom Kunden überlassenen Daten und Informationen aus. Befindet sich die zu reparierende Sache nicht in unserem Gewahrsam, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass wir die Sache zur Ausführung der gewünschten Arbeiten rechtzeitig am Ort unserer ausführenden Werkstatt erhalten.
3. Preise, Zahlungen, Teilleistungen, Mahn- und Rücklastschriftkosten
3.1. Soweit gesetzlich für den wirksamen Vertragsschluss eine Einigung zwischen den Vertragsparteien über die Entgeltlichkeit genügt, gelten die in unserer Preisliste am Tag des Zugangs der Bestellung des Kunden ausgewiesenen Preise, wenn wir uns mit dem Kunden über die
Entgeltlichkeit der von uns zu erbringenden Leistungen, nicht aber über die exakte Höhe des Preises geeinigt haben, andernfalls die vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich ab Werk.
3.2. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen, unberechtigten Verfügungen, bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, bei Rücklastschriften, Wechsel- und Scheckprotesten und wenn der Kunde selbst oder ein Dritter gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt, sind wir berechtigt, von unserem Kunden eine Sicherheit für unsere Restforderung zu verlangen.
3.3. Ziehen wir unsere Forderungen auf Wunsch des Kunden im Wege der Lastschrift ein, hat der Kunde für jeden Fall einer Rücklastschrift neben den uns von Dritten in Rechnung gestellten Rücklastschriftkosten den für uns mit der Bearbeitung der Rücklastschrift verbundenen Bearbeitungsaufwand mit 10,- € zu erstatten. Unserem Kunden bleibt die Möglichkeit des Nachweises belassen, uns sei insoweit kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden.
3.4. Ist der Kunde im Verzug, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen, erstattet uns der Kunde für jede ihm gegenüber nach Verzugseintritt ausgesprochene Mahnung 10,- €. Ziff. 3.3. Satz 2 gilt entsprechend.
4. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
4.1. Der Kunde darf gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aus einem Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben.
4.2. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB gilt für den Kunden nicht. Der Kunde kann seine uns gegenüber aus diesem Vertrag bestehenden Forderungen unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB nicht an Dritte abtreten.
5. Leistung, Abnahme
5.1. Soweit wir eine Lieferfrist verbindlich zugesagt haben, beginnt sie mit dem Eingang aller erforderlicher Unterlagen und Informationen des Kunden bei uns. Unser Kunde kann im Falle des Leistungsverzugs erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene, mindestens zweiwöchige Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn nach dem Gesetz eine Nachfrist entbehrlich ist.
5.2. Wir leisten durch Bereitstellung des reparierten Fahrzeugs an unserem Sitz.
5.3. Der Kunde hat die von uns erbrachten mangelfreien Leistungen in unserer Betriebsstätte abzunehmen und das Fahrzeug spätestens 3 Tage nach Erhalt der Fertigstellungsnachricht abzuholen.
Kommt der Auftragnehmer damit in Verzug, das Fahrzeug abzuholen, hat er an uns eine
Kostenpauschale in Höhe von 10,00 €, brutto, kalendertäglich zu zahlen. Unserem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, uns sei durch die verspätete Abholung des Fahrzeugs kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden.
6. Gewährleistung
6.1. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gegenüber allen Kunden sind wir berechtigt, die Art der von unserem Kunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Recht des Kunden, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Schadenersatz bzw. Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen für Schadenersatzansprüche des Kunden gemäß Ziff. 7.
6.2. Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein und hat der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht Mängel gerügt, so hat der Kunde die uns hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.
6.3. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung für von uns erbrachte
Werkleistungen beträgt ein Jahr.
7. Haftung, Schadenpauschalierung
In Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten wir Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach folgenden Regeln:
7.1. Wir haften auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2. Bei Fehlen einer Beschaffenheit für deren Vorhandensein wie eine Garantie übernommen oder die wir dem Kunden zugesichert haben, haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren typischen Schadens, der durch die Garantie bzw. die Zusicherung verhindert werden sollte, soweit das Fehlen der garantierten/zugesicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf Vorsatz/grober Fahrlässigkeit beruht.
7.3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dieses gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmerkunden haften wir bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Weitergehende
Ansprüche gegen uns oder unsere Beauftragten, insbesondere auch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
7.4. Sämtliche der in diesen AGB vorstehend genannten
Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus dem
Produkthaftungsgesetz und bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und im Falle einer Haftung gemäß Ziffer 7.1. Andere gesetzliche
Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben ebenso unberührt.
7.5. Führen wir unsere Werkleistungen aus Gründen nicht aus, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Preises oder in Ermangelung eines solchen iHv. 25 % des ortsüblichen und angemessenen Preises zu zahlen. Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, uns sei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden. Ist uns ein höherer Schaden entstanden, sind wir die an die Schadenpauschale nicht gebunden.
8. Pfandrecht, Sonstiges
8.1. Wegen unserer Forderung aus dem uns erteilten Auftrag steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den Sachen zu, die aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangt sind. Das vertragliche Pfandrecht dürfen wir auch wegen solcher Forderungen geltend machen, die frühere, von uns erbrachte Leistungen betreffen, soweit diese Leistungen mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsbeziehung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.
8.2. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand unser Sitz.
8.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des CISG.
8.4. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
9. Lagerung / Entsorgung Räder
9.1. Eingelagerte Räder sind zum Zeitwert versichert.
9.2. Wird ein Lagerzeitraum von 2 Jahren ohne Rückmeldung des Kunden überschritten behalten wir uns das Recht vor diese zu entsorgen.
10. Ausgleich von Rechnungen
10.1 Die Rechnung muss vor der Abholung des Fahrzeugs vollständig beglichen sein, und der Zahlungseingang muss auf Seiten des Gläubigers verzeichnet worden sein, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung kann per Überweisung, Echtzeitüberweisung, PayPal, EC-Karte oder Kreditkarte erfolgen. Kunden werden darauf hingewiesen, bei Kartenzahlungen gegebenenfalls bankseitige Limits zu beachten.
Leipzig, den 24.02.2025
Peter Leja, Carlo Platz